(gültig ab Juli 2004)
Grundlage eines jeden schriftlich oder mündlich geschlossenen Vertrages sind die folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Die Gage wird nach dem Auftritt entweder gegen Quittung in bar bezahlt oder nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen überwiesen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Abzüge jeglicher Art vorzunehmen. Der Künstler behält sich bei einer Zahlungsverzögerung vor, Zinsen und einen Versäumniszuschlag in einem marktüblichen Rahmen zu berechnen. Die Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen.
Die Programmgestaltung obliegt dem Künstler. Angaben zur Dauer und Ausgestaltung der Programme entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Shows. Kundenwünsche und Sondervereinbarungen können berücksichtigt werden, soweit dies rechtzeitig vorher schriftlich vereinbart wurde.
Politische Veranstaltungen, Veranstaltungen von Parteien oder Veranstaltungen, die wirtschaftlichen oder politischen Werbezwecken dienen, sind dem Künstler vor Vertragsabschluss als solche zu benennen. Falls dies nicht geschehen ist und der Künstler erst am Veranstaltungsort feststellt, dass der Zweck der Veranstaltung einem politischen oder werbetechnischen Ziel dient, kann der Künstler seinen Auftritt vor Ort sofort absagen bzw. beenden. In diesem Fall ist dennoch die vertraglich vereinbarte Gage inkl. Fahrtkosten und Umsatzsteuer vom Auftraggeber zu zahlen.
Beide Parteien verpflichten sich, die Veranstaltung mit der nötigen Sorgfalt vorzubereiten und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Bei vom Auftraggeber verschuldeten Verzögerungen, die den Programmbeginn um mehr als 60 Minuten über die vereinbarte Zeit hinausschieben, erfolgt ein Aufschlag von 20% auf die Gage. Kann das Programm bis 120 Minuten nach der vertraglich vereinbarten Zeit nicht stattfinden, so gilt dies als Ereignis, das die Aufführung verhindert. Ereignisse, die die Aufführung verhindern, entbinden nicht von der Zahlung des Honorars (Gage, Fahrtkosten, Umsatzsteuer).
Es entstehen keine Forderungen gegen den Künstler, wenn die Aufführung aus Gründen, die der Künstler nicht zu vertreten hat ("höhere Gewalt", z.B. Krankheit, Unbefahrbarkeit der Strassen aufgrund starken Schneefalls, Verkehrsunfall, Staus, Motorschaden, etc.) ausfallen muss. Im Krankheitsfalle versucht der Künstler, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einen gleichwertigen Ersatz zu finden.
Konventionalstrafen aus Vertragsverletzungen werden beidseitig auf eine Höchstgrenze in Höhe der Gage begrenzt.
Eine Vertragsstornierung ist für den Auftraggeber bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei, danach unter Berechnung von 25% der Gage möglich. Bei Stornierungen ab 2 Tage vor dem vereinbarten Termin wird die halbe Gage fällig. Sobald sich der Künstler auf dem Weg zur Veranstaltung oder sich vor Ort befindet, wird die gesamte Gage fällig.
Beide Parteien erklären sich durch Unterschrift unter dem gesonderten Vertragsformular bzw. durch mündlichen Vertragsabschluss mit den getroffenen Vereinbarungen dieser AGB einverstanden. Wird eine Klausel eines unterzeichneten bzw. mündlich geschlossenen Vertrags ungültig, so berührt dies die Gültigkeit des gesamten Vertrages nicht.
Eventuelle Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind dann Bestandteil des Vertrags. Änderungen eines Vertrags sowie dessen Aufhebung bedürfen ebenfalls der schriftlichen Zustimmung beider Vertragspartner.
Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Auftraggeber.
Grundsätzlich sind Foto- und Videoaufnahmen von meinen Darbietungen für private und betriebsinterne Zwecke erlaubt, wenngleich das Urheberrecht der gesamten Aufführung beim Künstler liegt und verbleibt. Für Veröffentlichungen von Bildmaterial ist die Erlaubnis des Künstlers einzuholen.
Ich bin über die Künstlersozialkasse versichert. Daher können für gewerbliche Nutzer Abgaben für die Künstlersozialkasse anfallen.
Gerichtsstand ist Güstrow.